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Angelberechtigung
Seit dem 01.06.2022 können Gäste und Einheimische, die im Schweriner See angeln wollen und einen Touristenfischereischein bzw. einen Fischereischein besitzen, in der Touristinformation die Angelberechtigung erwerben. Außer der Nordspitze des Außensees (Berechtigung bei Fischerei Prignitz) gilt diese Berechtigung für den gesamten Schweriner See.
Vollzahler (Erwachsene ab 18 Jahren) |
Halbzahler (Jugendliche bis 14 Jahre) |
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Tag + Nacht | Tag + Nacht | |
Tageskarte |
15,00 EUR | 7,50 EUR |
Wochenkarte | 30,00 EUR | 15,00 EUR |
Monatskarte | 50,00 EUR | 25,00 EUR |
Jahreskarte | 150,00 EUR | 75,00 EUR |
Welche Fischarten können im Schweriner See gefangen werden?
Über 30 verschiedene Fischarten leben im Schweriner See. Zu den beliebtesten Zielfischen zählen vor allem Hechte, Barsche, Brassen, Rotfedern, Rotaugen, Aale, Schleien und Zander. Spezialisten schaffen sogar die Karpfen aus dem See zu ziehen, was allerdings wegen der kilometerlangen Flachwasserzonen um die gesamte Uferlinie herum spezifische Kenntnisse im Bereich der Anfütterung voraussetzt. Ohne das Anfüttern, das im Schweriner See auf besonders langer Distanz bewerkstelligt werden muss, hat man beim Grundangeln auf Karpfen so gut wie keine Chancen. Generell gilt der Schweriner Innensee als weißfischreich und der Außensee als Raubfisch-Mekka, wo man vom Boot aus, das idealerweise mit einem Echolot ausgerüstet ist, jederzeit die besten Chancen hat, einen kapitalen Räuber an den Haken zu bekommen.
Allgemeine Informationen
Seit dem 1. Juli 2005 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern den so genannten Touristen-Fischereischein. Bisher war er in rund 150 Ausgabestellen landesweit erhältlich. Durch die veränderte Verordnung können die Scheine nun auch von Touristinformationen, Kurverwaltungen, Campingplatzbetreibern, Angelserviceunternehmen, Binnenfischern und anderen Anbietern vertrieben werden, sofern sie behördlich dazu ermächtigt werden.
Der zeitlich befristete Fischereischein wird dem Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Erwerben kann ihn jedermann, der älter als 14 Jahre ist und dies mit einem amtlichen Dokument belegen kann.
Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines wie auch der Verlängerungsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 24 Euro, für die Verlängerung jeweils 13 Euro [ 2 Abs. 4 FSchVO]. Mit der Gebühr für die Erstausstellung sind die Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre bereits abgegolten.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines zeitlich befristeten Fischereischeins
- Personalausweis
Kosten
24 EUR Gebühr für Erstausstellung
13 EUR Gebühr für Verlängerung
Ansprechpartner
Touristinfo Bad Kleinen
Gallentiner Chaussee 2
23996 Bad Kleinen
Telefon 038423 54900
Telefax 038423 54901
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