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Fischereidokumente für MV ab heute bequem von zu Hause erwerben
Nr.301/2024 | 10.12.2024 | LM | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Mit der Änderung des Landesfischereigesetzes im Sommer 2024 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns den Weg für die weitere Digitalisierung der Fischereiverwaltung frei gemacht.
Bisher konnte der Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe, die für die Gültigkeit des Fischereischeines im jeweiligen Kalenderjahr notwendig ist, nur bei den 117 örtlichen Ordnungsbehörden und den beteiligten Ausgabestellen als Klebemarke für den Fischereischein erworben werden.
Ab heute ist der Erwerb nun auch digital möglich. In dem vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) bereitgestellten Online-Shop kann unter https://erlaubnis.angeln-mv.de/ neben den Angelerlaubnisscheinen für die Küstengewässer auch der Nachweis für die Entrichtung der Fischereiabgabe bequem von zu Hause aus ohne weiteren Behördengang erworben werden. Der Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe wird dann als pdf-Dokument digital erteilt und kann ausgedruckt oder auf einem Smartphone elektronisch mitgeführt werden. Bei einem Verlust kann das Dokument beim LALLF MV erneut angefordert werden.
Gleichzeitig mit der digitalen Entrichtung der Fischereiabgabe wurde auch der Touristenfischereischein digitalisiert. Viele Urlauber aus anderen Bundesländern haben sich immer wieder für eine einfachere Möglichkeit der Erteilung dieser Ausnahmeregelung ausgesprochen. Wer noch keinen Fischereischein besitzt, aber dieses Hobby gern ausprobieren möchte, kann nun ebenfalls ohne Behördengang seinen auf 28 Tage befristeten Fischereischein schon von zu Hause aus beantragen und per Email erhalten.
Hintergrund
Für das Angeln sind gültige Fischereidokumente erforderlich. Neben der Angelerlaubnis, die vom Fischereirechtsinhaber des Gewässers ausgegeben wird, betrifft dies auch den Fischereischein. Fischereischeine sind nur gültig, wenn für das laufende Kalenderjahr eine staatliche Fischereiabgabe entrichtet wird. Diese kostet in Mecklenburg-Vorpommern 10 Euro je Kalenderjahr. Die Fischereiabgabe aus MV kann wie bisher als Klebemarke für den Fischereischein oder nun neu auch als digitaler Nachweis erworben werden. Die Fischereiausübung ohne Nachweis einer gültigen Fischereiabgabe für das Kalenderjahr stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird im Rahmen von Kontrollen der Fischereiaufsicht und der Wasserschutzpolizei als Anzeige aufgenommen. Im Jahr 2023 beinhalteten 10 % der Anzeigen der Kontrollbefugten die Verwendung eines ungültigen Fischereischeines.
Touristen aus anderen Bundesländern oder Staaten, die keinen Fischereischein auf der Basis einer bestandenen Fischereischeinprüfung besitzen, können für das Angeln an den Küsten- oder Binnengewässern des Landes M-V einen Touristenfischereischein erwerben. Die Sachkunde für das Angeln wird durch die Bereitstellung einer Begleitbroschüre vermittelt. Der Touristenfischereischein ist in den Binnen- und Küstengewässern des Landes M-V für bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage gültig und kostet 24 Euro (als digitales Dokument 23 Euro). Bei einer Anreise am Wochenende gestaltete sich der Erwerb des Dokumentes teilweise schwierig, da die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden am Wochenende nicht geöffnet haben. Mit der Bereitstellung einer digitalen Lösung wird vielen anglerisch interessierten Touristen eine unbürokratische Möglichkeit für den Erwerb angeboten.
Anlagen
Fischereidokumente für MV ab heute
bequem von zu Hause erwerben
Mit der Änderung des Landesfischereigesetzes im Sommer 2024 hat der
Landtag Mecklenburg-Vorpommerns den Weg für die weitere
Digitalisierung der Fischereiverwaltung frei gemacht.
Bisher konnte der Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe, die für
die Gültigkeit des Fischereischeines im jeweiligen Kalenderjahr notwendig
ist, nur bei den 117 örtlichen Ordnungsbehörden und den beteiligten
Ausgabestellen als Klebemarke für den Fischereischein erworben werden.
Ab heute ist der Erwerb nun auch digital möglich. In dem vom Landesamt
für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF)
bereitgestellten Online-Shop kann unter https://erlaubnis.angeln-mv.de/
neben den Angelerlaubnisscheinen für die Küstengewässer auch der
Nachweis für die Entrichtung der Fischereiabgabe bequem von zu Hause
aus ohne weiteren Behördengang erworben werden. Der Nachweis der
Entrichtung der Fischereiabgabe wird dann als pdf-Dokument digital
erteilt und kann ausgedruckt oder auf einem Smartphone elektronisch
mitgeführt werden. Bei einem Verlust kann das Dokument beim LALLF
MV erneut angefordert werden.
Gleichzeitig mit der digitalen Entrichtung der Fischereiabgabe wurde auch
der Touristenfischereischein digitalisiert. Viele Urlauber aus anderen
Bundesländern haben sich immer wieder für eine einfachere Möglichkeit
der Erteilung dieser Ausnahmeregelung ausgesprochen. Wer noch keinen
Fischereischein besitzt, aber dieses Hobby gern ausprobieren möchte,
kann nun ebenfalls ohne Behördengang seinen auf 28 Tage befristeten
Fischereischein schon von zu Hause aus beantragen und per Email
erhalten.
Hintergrund
Für das Angeln sind gültige Fischereidokumente erforderlich. Neben der
Angelerlaubnis, die vom Fischereirechtsinhaber des Gewässers
ausgegeben wird, betrifft dies auch den Fischereischein. Fischereischeine
sind nur gültig, wenn für das laufende Kalenderjahr eine staatliche
Fischereiabgabe entrichtet wird. Diese kostet in Mecklenburg-
Vorpommern 10 Euro je Kalenderjahr. Die Fischereiabgabe aus MV kann
wie bisher als Klebemarke für den Fischereischein oder nun neu auch als
digitaler Nachweis erworben werden. Die Fischereiausübung ohne
Nachweis einer gültigen Fischereiabgabe für das Kalenderjahr stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar und wird im Rahmen von Kontrollen der
Fischereiaufsicht und der Wasserschutzpolizei als Anzeige aufgenommen.
Im Jahr 2023 beinhalteten 10 % der Anzeigen der Kontrollbefugten die
Verwendung eines ungültigen Fischereischeines.
Touristen aus anderen Bundesländern oder Staaten, die keinen
Fischereischein auf der Basis einer bestandenen Fischereischeinprüfung
besitzen, können für das Angeln an den Küsten- oder Binnengewässern
des Landes M-V einen Touristenfischereischein erwerben. Die Sachkunde
für das Angeln wird durch die Bereitstellung einer Begleitbroschüre
vermittelt. Der Touristenfischereischein ist in den Binnen- und
Küstengewässern des Landes M-V für bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage
gültig und kostet 24 Euro (als digitales Dokument 23 Euro). Bei einer
Anreise am Wochenende gestaltete sich der Erwerb des Dokumentes
teilweise schwierig, da die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden am
Wochenende nicht geöffnet haben. Mit der Bereitstellung einer digitalen
Lösung wird vielen anglerisch interessierten Touristen eine
unbürokratische Möglichkeit für den Erwerb angeboten.
Schwerin, 10.12.2024
Nummer 301/2024
Ministerium für
Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche
Räume und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1 | 19061 Schwerin
V.i.S.d.P. Eva Klaußner-Ziebarth
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.lm.mv-regierung.de
Angelberechtigung
Seit dem 01.06.2022 können Gäste und Einheimische, die im Schweriner See angeln wollen auch einen Touristenfischereischein und die Angelberechtigung in der Touristinformation bekommen. Diejenigen welche schon einen Fischereischein besitzen,können ebenfalls in der Touristinformation die Angelberechtigung erwerben.
Außer der Nordspitze des Außensees (Berechtigung bei Fischerei Prignitz) gilt diese Berechtigung für den gesamten Schweriner See.
Für Ihren Aufenthalt in Schwerin und Umgebung wenden Sie sich bitte an die Binnenfischerei Schwerin: http://schweriner-seenfischerei.de/
Telefon: 0385 / 561345
Vollzahler |
Halbzahler Jugendliche bis 14 Jahre |
|
Tag + Nacht | Tag + Nacht | |
Tageskarte |
15,00 EUR | 7,50 EUR |
Wochenkarte | 30,00 EUR | 15,00 EUR |
Monatskarte | 50,00 EUR | 25,00 EUR |
Jahreskarte | 150,00 EUR | 75,00 EUR |
Welche Fischarten können im Schweriner See gefangen werden?
Über 30 verschiedene Fischarten leben im Schweriner See. Zu den beliebtesten Zielfischen zählen vor allem Hechte, Barsche, Brassen, Rotfedern, Rotaugen, Aale, Schleien und Zander. Spezialisten schaffen sogar die Karpfen aus dem See zu ziehen, was allerdings wegen der kilometerlangen Flachwasserzonen um die gesamte Uferlinie herum spezifische Kenntnisse im Bereich der Anfütterung voraussetzt. Ohne das Anfüttern, das im Schweriner See auf besonders langer Distanz bewerkstelligt werden muss, hat man beim Grundangeln auf Karpfen so gut wie keine Chancen. Generell gilt der Schweriner Innensee als weißfischreich und der Außensee als Raubfisch-Mekka, wo man vom Boot aus, das idealerweise mit einem Echolot ausgerüstet ist, jederzeit die besten Chancen hat, einen kapitalen Räuber an den Haken zu bekommen.
Allgemeine Informationen
Seit dem 1. Juli 2005 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern den so genannten Touristen-Fischereischein. Bisher war er in rund 150 Ausgabestellen landesweit erhältlich. Durch die veränderte Verordnung können die Scheine nun auch von Touristinformationen, Kurverwaltungen, Campingplatzbetreibern, Angelserviceunternehmen, Binnenfischern und anderen Anbietern vertrieben werden, sofern sie behördlich dazu ermächtigt werden.
Der zeitlich befristete Fischereischein wird dem Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Erwerben kann ihn jedermann, der älter als 14 Jahre ist und dies mit einem amtlichen Dokument belegen kann.
Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines wie auch der Verlängerungsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 24 Euro, für die Verlängerung jeweils 13 Euro [ 2 Abs. 4 FSchVO]. Mit der Gebühr für die Erstausstellung sind die Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre bereits abgegolten.
Rechtsgrundlagen
Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesfischereigesetz - LFischG M-V) Vom 13. April 2005 Änderungen Sommer 2024
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines zeitlich befristeten Fischereischeins
- Personalausweis
Kosten
24 EUR Gebühr für Erstausstellung
13 EUR Gebühr für Verlängerung
Ansprechpartner
Touristinfo Bad Kleinen
Gallentiner Chaussee 2
23996 Bad Kleinen
Telefon 038423 54900
Telefax 038423 54901
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