Der Schweriner See ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Er kann uneingeschränkt mit Motorbooten befahren werden. Der Schweriner See ist erreichbar über die Müritz - Elde - Wasserstraße bis hin zum Elde - Dreieck, dann weiter 44 km durch den Störkanal und die Störwasserstrasse, die am Nordende des Schweriner Sees in Hohen Viecheln endet. Entlang der Wasserstraßen, im Stadtgebiet Schwerin und in den umliegenden Orten bieten viele Bootsanleger und Yachthäfen die Möglichkeit an Land zu gehen.
Hinweise:
Der Service der Liegeplätze ist vielseitig. Die Geschwindigkeit auf Bundeswasserstraßen ist mit 25 km/h, im Uferbereich (100 m parallel zum Ufer) mit 7 km/h festgelegt.